Urlaubsanspruch Rechner

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Wie viel Urlaub steht dir gesetzlich zu?

Unser Urlaubsrechner berücksichtigt den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub, der im § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) geregelt ist. Dieser beträgt 24 Tage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Arbeitest du jedoch an fünf Tagen pro Woche, passt sich der Urlaubsanspruch entsprechend an. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage x 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage

 

Urlaubsanspruchsrechner

Urlaubsanspruch berechnen

Berechnung:

 

Das bedeutet, dass dir bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage jährlich zustehen.

Für bessere Konditionen, wie zum Beispiel mehr Urlaubstage, kannst du in Vertragsverhandlungen auf den in vielen Unternehmen üblichen Jahresurlaub von etwa 30 Tagen hinweisen. Laut einer Erhebung von Statista lag der durchschnittliche Urlaubsanspruch in Deutschland im Jahr 2018 bei 30 Tagen pro Jahr.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte wird nicht durch die Anzahl der Stunden, sondern durch die tatsächlichen Arbeitstage bestimmt. Wenn in deinem Unternehmen beispielsweise 27 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche vereinbart sind, gilt dieser Anspruch auch für Teilzeitkräfte, die fünf Tage die Woche arbeiten, unabhängig von der täglichen Arbeitszeit.

Arbeitest du an weniger als fünf Tagen pro Woche, kannst du deinen Urlaubsanspruch mit dieser Formel berechnen:

vertraglicher Urlaubsanspruch / Arbeitstage pro Woche x deine Arbeitstage pro Woche = dein Urlaubsanspruch

Beispiel: Sind im Unternehmen 27 Urlaubstage für eine Fünf-Tage-Woche vorgesehen und du arbeitest an drei Tagen pro Woche, ergibt sich folgender Urlaubsanspruch:

27 Urlaubstage / 5 Arbeitstage x 3 Arbeitstage = 16,2 Urlaubstage

Für unregelmäßige Arbeitstage wird der Anspruch auf Basis der Jahreswerktage berechnet. Dazu vergleichst du deine tatsächlichen Arbeitstage im Jahr mit der Anzahl der Werktage im Unternehmen.

Urlaubsanspruch bei Minijobs

Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Der Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen (bei einer Sechs-Tage-Woche) bzw. 20 Tagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) gilt anteilig für die geleisteten Arbeitstage.

Bruchteile von Urlaubstagen

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Bruchteile von Urlaubstagen gewährt werden. Ab 0,5 Urlaubstagen wird auf einen vollen Tag aufgerundet.

So nutzt du den Urlaubsrechner

Der Urlaubsrechner ermöglicht dir die Berechnung deines Urlaubsanspruchs für Teilzeitstellen oder bei einem unterjährigen Arbeitsbeginn. Du gibst einfach die Anzahl der jährlichen Urlaubstage, die Arbeitswochen in Voll- und Teilzeit oder die Monate an, in denen du Urlaubsanspruch hast, und der Rechner liefert dir dein Ergebnis.

Urlaub bei Teilzeit berechnen

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs in Teilzeit benötigst du:

  • den Urlaubsanspruch bei Vollzeit
  • die Anzahl der Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit
  • deine wöchentlichen Arbeitstage in Teilzeit

Urlaub bei unterjährigem Eintritt

Falls du im Laufe des Jahres eine neue Stelle antrittst, berechnest du den anteiligen Urlaubsanspruch so:

Urlaubsanspruch pro Jahr / 12 Monate x Anzahl der Monate, die du im Unternehmen beschäftigt bist

Beispiel: Bei einem vereinbarten Urlaubsanspruch von 27 Tagen und einem Arbeitsbeginn am 1. März hast du nach fünf vollen Monaten Anspruch auf:

27 Urlaubstage / 12 Monate x 5 Monate = 11,3 Urlaubstage

Mindesturlaub nach sechs Monaten

Nach sechs Monaten Beschäftigung erwirbst du den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche, wie es § 4 BUrlG vorschreibt. Diesen Anspruch kannst du ab dem siebten Monat in voller Höhe geltend machen. Der Urlaubsrechner informiert dich entsprechend.